@brau08
Wenn du alleinerziehend bist, hast du Anspruch auf 14 Monate Elterngeld! Ich glaube, das kannst du auch noch nachträglich beantragen. Ruf am besten bei euch auf dem Amt an und frag da nach.
Dann würde ich versuchen die Situation mit deinem Chef in einem persönlichen gespräch zu klären, denn man muss die Elternzeit für die 2 Jahre nachd er geburt festlegen. Man kann nach einem Jahr nicht verlängern, weil man sich ja für 2 Jahre festlegen muss. Anders wäre es gewesen, wenn du 2 Jahre in Elternzeit wärst und das dritte Jahr verlängern wolltest. Blöde Regelung, ich weiß!
Bitte kündige nicht, außer du bist dir ziemlich sicher, dass du in einem Jahr wieder ganz leicht Arbeit findest. Aber alleinerziehend und dann noch arbeitslos, das ist bestimmt nicht witzig! :-/
Eine Freundin von mir kriegt Hartz4, trotz dass sie noch angestellt ist in ihrer Firma. (Sie bleibt 3 Jahre zuahause). Sie hat sich bei Sozialamt erkundigt, die von der Arge haben sie erst abgewimmelt.
Trotzdem würde ich dir raten nicht zu kündigen, sondern rede mit deinem Chef, dass du 2 Monate verlängern möchtest, da du jetzt alleinerziehend bist und such dir für deine Maus ne Tagesmutter oder nen Krippenplatz. Glaub mir, mit 14 Monaten ist deine Maus schon bereit für sowas. Ich merke es an meiner Tochter, sie ist fast 18 Monate und seit 3 oder 4 Monaten merke ich immer mehr, wie selbstständig und kontaktfreudig sie wird. Somit kommt sie auch früher als ursprünglich geplant zur Tagesmutter. Und mir gehts richtig gut dabei. Habe kein schlechtes gefühl. :-)
Und wenn du dann Teilzeit arbeitest, lohnt sich das bestimmt. Du kriegst ja auch noch Unterhalt von deinem Mann, oder?