In Antwort auf kylie_12563002
Wieviel Elternzeit
hast du denn für dein erstes Kind beim Arbeitgeber beantragt ? Denn ob man die schon beantragte Zeit nochmals verschieben kann liegt im Ermessen des AG.
Ich hab für das erste Kind nur 2 Jahre beantragt und nach 16 Mon. das 2. Kind bekommen und wieder 2 Jahre beantragt. Die beiden verbliebenen 3. Jahre kann ich nun noch anhängen, der AG muss aber zustimmen mit dem 3. Jahr vom ersten Kind, da das ja schon über 3 Jahre alt ist.
Hab so quasi 8 Monate Elternzeit "verloren".
LG summervine
Guten Morgen
ich habe erst mal nur 2 Jahre beantragt, die gehen jetzt bis zum 25.10.2011.
Ich denke, ich werde meine Personalabteilung noch mal ansprechen, wenn es soweit ist. Schön wäre natürlich, wenn ich dann die Zeit, die sich überschneidet, hinten dran hängen kann.
Vielen Dank für eure Antworten!
LG
jojo
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