Nicht genommene Elternzeit verfällt nicht, sondern kann bis zum 8. Geburtstag genommen werden. Ob die Idee mit deiner kurzfristigen Überbrückung von Betreuungsschwierigkeiten klappt, wage ich jedoch zu bezweifeln, da diese 7 Wochen vor Beginn beantragt und von deinem AG genehmigt werden muss. Er kann also aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.