In Antwort auf dorris_12275619
Hallo ich habe eine frage und zwar ich habe eine 5 jährige tochter und habe das alleinigesorgerecht für sie doch jetzt hat mir mein ex wieder mal getroht der nur besuchsrecht hat und leider in der geburtsurkunde steht und es steht jetzt ihm raum das er mir meine tochter wegnehmen möchte er ist aber NICHT der leibliche vater geht das dass er mir meine tochter weg nehmen kann !? Ich habe gerade echt angst ich hoffe mir kann wer helfen
Hi,
hat er die Vaterschaft anerkannt oder wart ihr zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet? Wenn er als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist gilt er als rechtlicher Vater. Ich habe deinen Post so verstanden, dass er nicht der biologische Vater deiner Tochter ist? Wenn er nicht der biologische Vater ist müsstest du für deine Tochter die Vaterschaft anfechten. Am Besten informiere dich beim Jugendamt über das Verfahren usw. Lg
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