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Forum / Mein Baby

Er ist nicht der leibliche warter kann er mir meine Tochter wegnehmen !?

Letzte Nachricht: 13. November 2017 um 11:34
D
dorris_12275619
10.11.17 um 15:14

Hallo ich habe eine frage und zwar ich habe eine 5 jährige tochter und habe das alleinigesorgerecht für sie doch jetzt hat mir mein ex wieder mal getroht der nur besuchsrecht hat und leider in der geburtsurkunde steht und es steht jetzt ihm raum das er mir meine tochter wegnehmen möchte er ist aber NICHT der leibliche vater geht das dass er mir meine tochter weg nehmen kann !? Ich habe gerade echt angst ich hoffe mir kann wer helfen 

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heuel1
heuel1
10.11.17 um 15:42

Hä?
er ist nicht der leibliche Vater, steht aber in der Geburtsurkunde? Hat also die Vaterschaft anerkannt?

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M
mared_12313752
10.11.17 um 16:41
In Antwort auf dorris_12275619

Hallo ich habe eine frage und zwar ich habe eine 5 jährige tochter und habe das alleinigesorgerecht für sie doch jetzt hat mir mein ex wieder mal getroht der nur besuchsrecht hat und leider in der geburtsurkunde steht und es steht jetzt ihm raum das er mir meine tochter wegnehmen möchte er ist aber NICHT der leibliche vater geht das dass er mir meine tochter weg nehmen kann !? Ich habe gerade echt angst ich hoffe mir kann wer helfen 

Hi,
hat er die Vaterschaft anerkannt oder wart ihr zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet? Wenn er als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist gilt er als rechtlicher Vater. Ich habe deinen Post so verstanden, dass er nicht der biologische Vater deiner Tochter ist? Wenn er nicht der biologische Vater ist müsstest du für deine Tochter die Vaterschaft anfechten. Am Besten informiere dich beim Jugendamt über das Verfahren usw. Lg

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E
elona_12765864
11.11.17 um 8:11

Dein Ex hat alle Rechte, die auch ein leiblicher Vater hat. Dadurch dass er die Vaterschaft anerkannt hat gilt er als gesetzlicher Vater und hat die gleichen Rechte wie du. Das Sorgerecht schränkt es natürlich ein, aber darum könnte er kämpfen. Und gewinnen, sofern kein Grund gegen gemeinsames Sorgerecht spricht. 

Das Jugendamt und Gericht wird nicht interessieren, ob dein Ex der leibliche, der biologische Erzeuger ist. Er ist der rechtliche und scheinbar auch der soziale Vater. Das reicht. Damit hat er gewisse Rechte, Pflichten natürlich auch. 

Du könntest die Vaterschaft anfechten. Allerdings könnte sich das schwierig gestalten, je nach Alter deines Kindes. Denn anfechten lässt sich eine Vaterschaft nur bis zu zwei Jahre ab Kenntnisstand der Nicht-Leiblichkeit. Du weißt sicher seit der Zeugung, dass er nicht der Vater ist. Demnach kannst du nicht Jahre später kommen und das ändern wollen. Da macht der Gesetzgeber nicht mit. Wenn dein Kind noch sehr klein ist, dann ginge es. 

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S
suse_12166961
13.11.17 um 11:34

Er hat die Rechte, die jeder Vater hat. Durch die Eintragung in die Geburtsurkunde hast du sie ihm eingeräumt. Das wirst du ja nicht aus einer Laune gemacht haben, sondern weil du ihn für einen fürsorglichen Vater hältst.  Was hat sich daran geändert ? Warum könnt ihr euch nicht in Ruhe einigen. Wenn du betonst,  dass er ja nicht der leibliche Vater ist und er darum weniger Rechte hat, kränkst du ihn und drängst ihn aus der Verantwortung. Das wird seinen Kampfgeist wecken. Das kannst du vermeiden,  wenn du ihn einbeziehst.  Deinem Kind ist es wurscht, ob der Papa auch der Erzeuger ist. Es wird einfach froh über eine männliche Bezugsperson sein, die es lieb haben darf.
Was macht dir genau Sorge ?

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