Wenn
dein Freund der Vater deines Kindes ist, kommt ihr nicht drum herum das euer beider Einkommen mit einberechnet wird, um die Höhe vom Alg2 zu berechnen. Ansonsten gibt es da Regelungen, ich glaube man kann für 6 (?) Monate beantragen das ihr nicht als Bedarfsgemeinschaft gezählt werdet, da muss aber ein extra Antrag gestellt werden. Und wenn ihr euch das Schlafzimmer nicht teilt, zählt ihr sowieso nicht als Bedargsgemeinschaft. Aber ich schätze mal, das ist bei euch nicht relevant. :-) Bedenke aber, das es Grenzen für die Kostenübernahme der Unterkunft gibt, auch die Größe sollte angemessen sein. Entspricht die Wohnung nicht den Kriterien, werdet ihr zum Umzug aufgefordert (6 Monate Zeit). Außerdem wird ja auch Eltern- und Kindergeld mit einberechnet, evtl. würdet ihr also eh kein Alg2 bekommen. Einen Betreuungsplatz musst du beim Alg2 allerdings noch nicht vorlegen, da du dir dort bis zum Kindesalter von 3 Jahren die Elternzeit finanzieren lassen kannst (ja, leider wahr). Erst wenn du eine Betreuung vorweisen kamnst, kommst du in die Vermittlung. ;-) An deiner Stelle würde ich mich schleunigst bewerben und nach einem geeigneten Betreuungsplatz umsehen, auch kannst du dich mal nach Wohngeld erkundigen ob euch das evtl. zusteht. LG