Erziehungsgeld
Nur die Ruhe! Ich habe die gleichen Befürchtungen gehabt wie Du. Gemeinsam mit meinem Lebenspartner haben wir auch weit über den geltenden gesetzlichen 30.000 Euro Jahreseinkommen gelegen. Ich habe trotzdem den Antrag gestellt.. und habe nun den Bewilligungsbescheid bekommen. Für das erste halbe Jahr erhalten wir immerhin 1240 Euro, danach liegen wir über der dann geltenden Grenze von 16500 Euro und erhalten nichts mehr. In dem Bescheid sind lediglich die Einkünfte des Lebenspartners berechnet worden. Von dessen Bruttolohn weden unglaublich viele Abzüge einberechnet, wie z.B. Werbungskosten und sonstige Pauschalen, so dass wir letztendlich plötzlich doch weit unter der geltenden Grenze lagen.
Allerdings kannst Du das BErzG erst nach der Geburt deines Kindes beantragen. Anträge bekommst Du bei Deiner Gemeinde/Stadtverwaltung. Zur Beantragung mußt Du auf jeden Fall den Einkommensbescheid Deines Mannes und von Dir aus dem Jahr vor der Geburt (sprich von 2004) wenn Dein Kind in diesem Jahr zur Welt kommt, beifügen. Außerdem eine Geburtsbescheinigung (bekommst Du automatisch, wenn Du das Kind in Deiner Stadt anmeldest) und einen Nachweis Deiner Krankenkasse über die Fortzahlung von Mutterschaftsgeld ( ist ein Anruf, die wissen dann schon Bescheid).
Also nur Mut, hol Dir am Besten schon mal die Anträge, damit Du das Formular schon mal soweit möglich ausfüllen kannst - nach der Geburt hast Du eh schon genug Rennerei -
viele Liebe Grüße