Würde ....
...diese Wort lese ich hier immer wieder.
Wenn man gestorben ist kann man es nichtmehr regeln.
Es gibt das sogenannte Sorgetestament, welches sich für Menschen empfiehlt, die niemanden haben, wo das Kind rein rechtlich hin könnte.
Das mal zum einen. Zum andern ist es so, dass egal, was der Wunsch der Eltern ist oder war, es entscheidet letztendlich das Familiengericht, auch dann wenn es jemanden gibt, der rechlich Anspruch hätte (Vater, Großeltern,..) und/oder wenn ein Sorgetestament vorliegt.
Es ist also nicht möglich verbindliche Vorkehrungen zu treffen. Leider!
Natürlich hofft man, dass es nicht soweit kommen muss, die Wahrscheinlichketi ist ja auch eher gering.
Grüße
Isa