Denq
Rechtsanslrich auf einen Kindergarten-Platz, also Ü30, gibt es schon längere Zeit. Ab 01.08. gibt es jetzt aber einen Anspruch auf U3-Plätze, also Krippen-/Kitaplätze (je nach Gemeinde unterschiedlich benant). Also stimmts schon, was in den Medien gesagt wird (nur dass es genug Plätze gibt, stimmt m. E. nicht, aber gut...) deswegen wurde auch das Betreuungsgeld ab Ende des Elterngelds eingeführt, damit man darauf ausweichen kann..