an0N_1236545899z:???:
Langsam, zum Mitschreiben.
Die alte Firma ist also insolvent?
Und Ihr wurdet von einer anderen Firma übernommen?
Oder hat die nur ANGEBOTEN, dass Ihr bei der beschäftigt werden KÖNNTET?
Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied.
Offenbar war es wohl letzteres, weil Du was von Kündigung beim alten Arbeitgeber schreibst. Und dann hast Du/haben alle Arbeitnehmer mit dem neuen Betrieb neue Arbeitsverträge abgeschlossen?
Normalerweise geht bei einem sog. Betriebsübergang automatisch das Arbeitsverhältnis vom alten auf den neuen Betrieb über.
Und da werden keine neuen Verträge geschlossen, sondern die gelten weiter. Inklusive eines Kündigungsschutzes von einem Jahr.
Klingt nicht wirklich seriös, was man da mit Euch abgezogen hat.
Wegen des Geldes
- das, was Du, wie Du schreibst, im Januar bekommst, ist dann das Dezembergehalt?
Wir haben jetzt November - arbeitest Du jetzt schon im neuen Unternehmen? Oder wann genau fängst Du dort an? Anfang Dezember? Oder erst im Januar?
Und jetzt bist Du wo? Noch beim alten? Bis Ende November? Oder auch noch im Dezember?
Für das Gehalt ist selbstverständlich immer der Betrieb zuständig, für den Du im jeweiligen Monat tätig bist/warst.
Wenn Du also im Dezember noch für den alten arbeitest, muss der für Deinen Lohn aufkommen.
Bist Du da schon beim neuen, hat der Dich zu bezahlen.
Wenn die alte Firma die Gehälter nicht zahlen kann, dann kannst Du für diese Zeit Insolvenzgeld beantragen, was beim Arbeitsamt zu beantragen wäre.
Aber - die Antragsbearbeitung dauert bestimmt einige Zeit.
dazu braucht es nämlich ein förmliches Insolvenzverfahren,. Ist das denn schon eröffnet? Wenn ja, könntest Du Antrag auf Vorschuss des Insogeldes stellen.