Anzeige

Forum / Mein Baby

Frage: Arbeitslosengeld nach Elternzeit?

Letzte Nachricht: 31. März 2016 um 22:38
E
epona_12738636
31.03.16 um 9:41

Hallo ihr Lieben,

da mein Arbeitsvertrag in der Elternzeit auslief, musste ich mich leider Arbeitslos melden. Heute kam nun die Bewilligung, jedoch stand in dem Schreiben, dass ich nur ein fiktives Arbeitslosengeld bekomme. Weil ich in den letzten 2Jahren weniger als 150Tage gearbeitet habe. wie auch, ich war in Elternzeit

Mehr lesen

E
epona_12738636
31.03.16 um 9:45

Zu schnell abgeschickt
Kann das denn so richtig sein? Ich habe vor der Elternzeit normal gearbeitet und wurde vom Arbeitsamt jetzt in die Qualifikationsstufe 4 eingestuft. Das kann doch alles nicht sein, jetzt werde ich bestraft, das ich 2Jahre zu Hause war und nicht arbeiten.

Kennst sich jemand von euch damit aus?

Viele Grüße Sanstef

Gefällt mir

L
louise_878553
31.03.16 um 9:51
In Antwort auf epona_12738636

Zu schnell abgeschickt
Kann das denn so richtig sein? Ich habe vor der Elternzeit normal gearbeitet und wurde vom Arbeitsamt jetzt in die Qualifikationsstufe 4 eingestuft. Das kann doch alles nicht sein, jetzt werde ich bestraft, das ich 2Jahre zu Hause war und nicht arbeiten.

Kennst sich jemand von euch damit aus?

Viele Grüße Sanstef

Ist rechtens so
War bei mir auch so...

Gefällt mir

E
epona_12738636
31.03.16 um 9:57
In Antwort auf louise_878553

Ist rechtens so
War bei mir auch so...

Ich
wurde unter Qualifikationsstufe 4 eingestuft, die schlechteste Stufe, also ohne Ausbildung.
Obwohl ich eine Ausbildung habe und schon immer in diesem Beruf arbeite.

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Anzeige
F
fareed_11961031
31.03.16 um 13:26

Das ist richtig so weit ich weiß
wie hast du denn vor der Ss gearbeitet?

Gefällt mir

G
gowri_11876193
31.03.16 um 22:38

...
Hi du,

soweit ich mich noch erinnern kann, hat das mit dem fiktiven Arbeitsentgelt schon so seine Richtigkeit.
Was ich allerdings anzweifeln würde ist die Qualifizierungsstufe!
Wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast und bis zur Elternzeit auch in genau diesem Beruf gearbeitet hast, müsstest du ein oder zwei Stufen höher eingestuft werden.
Ich würde da nochmal nachhaken, vielleicht wurde bei der Berechnung ein Fehler gemacht. Die Berater sind allerdings nicht zuständig für die Berechnung - ich würde das Problem über die Hotline melden, die werden dann alles weitere veranlassen.
Bei mir hat die Berechnung mit dem fiktiven Entgelt sogar dazu geführt, dass ich mehr bekommen habe als wenn ich gearbeitet hätte - man kann halt Glück oder Pech haben damit, je nachdem wie hoch der Durchschnittsverdienst in der entsprechenden Stufe angesetzt wird.

Tiri

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige