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Forum / Mein Baby

Frage Riester Rente..ist es möglich,

Letzte Nachricht: 22. Januar 2017 um 14:55
H
hyong_12507581
21.01.17 um 15:51

einen alten Riester Vertrag zu kündigen, neu abzuschließen und dann dennoch die beiden letzten Jahre rückwirkend zu holen?
Konkret geht es um unseren Vertrag. Mein Mann ist als zulageberechtigt für die Kinder eingetragen, wir möchten ihn jedoch neu abschließen und die alten Verträge gegen Ende des Jahres kündigen

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hyong_12507581
21.01.17 um 20:22

Schieb

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hyong_12507581
21.01.17 um 20:36

Weil ein befreundeter Vers. Unternehmer festgestellt hat, dass der Vertrag für uns ungünstig ist. Mein Mann ist zulageberechtigt für Kinder, weil es hieß, er müsste dann weniger einzahlen. Dabei hätte es gereicht, wenn nur ich einen Vertrag laufen hätte. Bin ehrlich sauer und will aus den Veträgen raus

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hyong_12507581
21.01.17 um 20:58

Ja. Ich habe erstmal Beitragsfreisrellung beantragt und mich bzgl Rückkaufswert erkundigt. Mir geht es nur darum, wenn nur ich einen Vertrag abschließen und die Kinder mir zuzurechnen sind, ob ich Zuschuss dann noch rückwirkend beantragen kann. Riester geht ja zwei Jahre rückwirkend 

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hyong_12507581
21.01.17 um 21:05

Ich ruf gleich am Montag an. Hätte sein können, dass es hier jemand zufällig weiß

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clio587
clio587
21.01.17 um 21:53

Ich würde es eventuell mal bei der zentralen zulagenstelle für altersvermögen versuchen. Die ist zuständig für die Zahlung der Zulagen und können dir sicher genau sagen wie das mit rückwirkenden Sachen aussieht. Allerdings denke ich nicht dass eine rückwirkenden Zahlung an dich möglich ist wenn bereits an deinen Mann die kinderzulage gezahlt wurde. 

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hyong_12507581
21.01.17 um 23:14
In Antwort auf clio587

Ich würde es eventuell mal bei der zentralen zulagenstelle für altersvermögen versuchen. Die ist zuständig für die Zahlung der Zulagen und können dir sicher genau sagen wie das mit rückwirkenden Sachen aussieht. Allerdings denke ich nicht dass eine rückwirkenden Zahlung an dich möglich ist wenn bereits an deinen Mann die kinderzulage gezahlt wurde. 

Wenn die Verträge gekündigt wurden, dann wird doch nichts mehr bezahlt

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hyong_12507581
21.01.17 um 23:15

Bzw. die eigentliche Zahlung erfolgt doch erst nach Rentenantritt, denke ich

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clio587
clio587
22.01.17 um 7:19

Nein, die zulagen werden jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Sofern man sie denn beantragt hat, was oft nur im ersten jahr ausgefüllt wird und dann automatisch weiterläuft. Das kannst du ja ganz einfach in den jahreskontoauszügen nachschauen. Bei einer Kündigung ohne Übertragung des Guthaben s auf einen neuen vertrag müssen die bereits erhaltenen Zulagen zurück gezahlt werden, ebenso wie eventuell entstandene steuervorteile. Oft wird auch noch eine gebühr fürs auflösen fällig. In vielen Fällen ist es dann günstiger den alten Vertrag einfach ruhen zu lassen und neu zu starten. Das Guthaben aus dem alten Vertrag lässt man sich dann einfach zum rentenbeginn mit zinsen auszahlen, sofern es einen bestimmten Betrag nicht überschreitet geht das einfach in einer Summe.

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clio587
clio587
22.01.17 um 7:23

Wenn du einen ganz neuen vertrag abschließt kannst du aber natürlich nur ab Vertragsabschluss zulagen beantragen, nicht für die zwei jahre davor

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hyong_12507581
22.01.17 um 12:01
In Antwort auf clio587

Wenn du einen ganz neuen vertrag abschließt kannst du aber natürlich nur ab Vertragsabschluss zulagen beantragen, nicht für die zwei jahre davor

Weißt du, wie es laufen würde, wenn nur ich einen neuen Vertrag abschließen würde und nicht mein Mann?
Ich habe gelesen, dass eine Zulagenübertragung ja gar nicht möglich sei, da für mich in die Rentenversicherung eingezahlt wird. 
Uns wurde gesagt, die Zulagen würden meinen Mann erteilt werden, da er dann weniger zahlen müsse..ich bin mittelbar begünstigt
Ganz schön verwirrend

Die Zulagen würden allerdings auch dann nicht verloren gehen, wenn eine Immobilie erworben wird. Dann könnten wir doch von dem Geld und den Zulagen sondertilgen, müsste doch auch drunter fallen

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hyong_12507581
22.01.17 um 13:13

Hab nochmal nachgesehen..
Kinderzulage steht bei uns 0! Und das mit drei Kindern???
Ich lass mich morgen ausführlich beraten

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clio587
clio587
22.01.17 um 13:44

Mach das auf jeden Fall, wenn keine Zulagen gezahlt wurden ist da was falsch gelaufen. Grundsätzlich kannst du nur dann alleine einen Vertrag machen wenn du unmittelbar zulagenberechtigt bist. Ob du das bist, hängt davon ab was du gerade machst, sprich Elternzeit, Arbeit etc... 
aber auch das würde ich bei der beratung klären.

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hyong_12507581
22.01.17 um 13:58
In Antwort auf clio587

Mach das auf jeden Fall, wenn keine Zulagen gezahlt wurden ist da was falsch gelaufen. Grundsätzlich kannst du nur dann alleine einen Vertrag machen wenn du unmittelbar zulagenberechtigt bist. Ob du das bist, hängt davon ab was du gerade machst, sprich Elternzeit, Arbeit etc... 
aber auch das würde ich bei der beratung klären.

Als wir ihn abschlossen, war ich Studentin. Nicht förderberechtigt. Jetzt bin ich in Erziehungszeit..

ich hoffe, ich kann einen neuen Vertrag nur für mich abschließen und ich hoffe, der Verlust ist nicht zu groß. Viell. Kann ich doch wenigstens die letzten zwei Jahre zurück holen.
Danke einstweilen 

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clio587
clio587
22.01.17 um 14:27

Keine Ursache. Ist ja so ohne die genauen Verträge und Umstände zu kennen immer schwierig wirklich was zu sagen. Ich drück dir die Daumen dass sich die passende Lösung für euch findet.

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hyong_12507581
22.01.17 um 14:55
In Antwort auf clio587

Keine Ursache. Ist ja so ohne die genauen Verträge und Umstände zu kennen immer schwierig wirklich was zu sagen. Ich drück dir die Daumen dass sich die passende Lösung für euch findet.

Vielen lieben Dank

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