Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Hallo,
man kann sich auf dem Jugendamt berechnen lassen, wieviel der Vater zu bezahlen hat, die haben ihre Listen und er muss ihnen Auskunft geben, wieviel er monatlich verdient. Da er arbeitslos ist, kann er eigentlich nicht zahlen und somit kann man beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen, den muss er aber wieder zurück zahlen, sobald er wieder Arbeit aufnimmt und über dem Minimum verdient. Ihr könnt genauso eine aussergerichtliche Einigung machen. Da setzt ihr einfach ein gemeinsames Schriftstück auf, mit beiden Unterschtriften drunter und legt selbst einen monatlichen Betrag fest, die er zu zahlen hat. Er muss sich an diese Einigung genauso halten, da du fals er nicht zahlt das Geld gerichtlich einklagen kannst.
Ich rate dir, dass du mit ihm sprichst, ob er in seiner derzeitigen Lage überhaupt fähig ist zu zahlen, wenn ja informier dich auf dem Jugendamt wie hoch es ist und macht die aussergerichtliche Eingung. Wenn nicht beantrage den Unterhaltsvorschuss auf dem Jugendamt. Er ist zum zahlen des Unterhaltes verpflichtet, da kommt er nicht drum herum und wenn du das Geld nicht unbedingt benötigst, nimm es trotz allem, leg es an und dann hat dein Kind später mal was davon!!!
Alles Gute