Hallo Mädels,
meine Nichte war jetzt drei Jahre ohne Arbeitgeber daheim in Elternzeit. Ihr Mann arbeitet.
Sie hat sich am 01.10.2014 arbeitslos gemeldet. Damals war die Konstellation, dass sie Lohnsteuerklasse 5 hatte und er 3.
Jetzt hat ihnen der Steuerberater gesagt, dass sie besser in 4/4 wechseln sollen. Sie würden damit monatlich zwar das selbe Geld raus bekommen, aber steuerlich eben eine Rückzahlung.
Sie hat zwei Mal mit der Hotline vom Amt telefoniert und die sagten ihr wohl beide Mal, dass es kein Problem ist und genehmigt wird. Vorallem soll es wohl daran liegen, dass die Änderung ab 01.01.2015 erfolgen soll und generell bei ALG I die Lohnsteuerklasse zählt, die zu Beginn des Jahres vorhanden ist.
Stimmt das denn so?
Ich wundere mich deshalb, weil sie jetzt mehrere Anträge erhalten hat, die sie dazu ausfüllen soll und der zuständige Sachbearbeiter meinte wohl gestern, dass es nicht gut mit der Genehmigung für sie aussieht.
Ja was stimmt denn jetzt? Was passiert, wenn das Amt nicht zustimmt? Das Finanzamt erlaubt ja keine nochmalige Änderung.
VG und danke