Hallo,
ihr könnt mir bestimmt kurz helfen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beim AN beträgt ja 1 Monat.Nun stellt sich die Frage, ob die Kündigung jetzt schon, also vor dem 15. Januar für Ende Februar erfolgen kann, ohne dass Nachteile entstehen. Ich habe es so verstanden, dass die Kündigung "spätestens" Ende Januar für Ende Februar zu erfolgen hat. Theoretisch könnte doch auch jetzt schon gekündigt werden, ohne dass dem AN Nachteile entstehen (dass der AG keinen Lohn für die letzten zwei Februarwochen zahlen will)
Wie seht ihr das?