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Forum / Mein Baby

Frage zu Unterhaltsvorschuss - wer kennt sich aus?

Letzte Nachricht: 9. März 2019 um 16:25
A
azad_12059472
03.03.19 um 8:37

Guten Morgen, 

kennt sich jemand auf o.g.Gebiet aus? Zu den Fakten: mein Mann hat einen Sohn auf früherer Beziehung. Er ist 12, wird 13. Er lebt bei der Mutter, das Zusammenleben mit der Mutter funktioniert nicht. Das Jugendamt wird vorraussichtlich den Lebensmittelpunkt zu uns verlagern. Meine Frage - bekommt mein Mann dann Unterhalt? Sie lebt in neuer Partnerschaft- beide leben von Hartz 4. bekommt mein Mann dann ggf.Unterhaltsvorschuss? Kindergeld? Wir müssten uns mittelfristig räumlich vergrößern. Wenigstens entfällt unser Anteil des Unterhalts. 

Fragen über Fragen... LG, eure Happymum 

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M
missesq
03.03.19 um 8:57

Ja natürlich bekommt ihr dann UHV (die Mutter wird ja eher nicht zahlen können) sowie das Kindergeld. 

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A
azad_12059472
03.03.19 um 9:19

Danke. Ich meine gelesen zu haben, dass der Vorschuss entfällt, sobald das ET, bei dem das Kind lebt, neu verheiratet ist. Der Unterhaltsvorschuss soll demnach dann nur Alleinerziehende unterstützen. 

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M
missesq
03.03.19 um 9:54
In Antwort auf azad_12059472

Danke. Ich meine gelesen zu haben, dass der Vorschuss entfällt, sobald das ET, bei dem das Kind lebt, neu verheiratet ist. Der Unterhaltsvorschuss soll demnach dann nur Alleinerziehende unterstützen. 

Ach ihr seid verheiratet, sorry hatte ich überlesen, dann bekommt dein Mann tatsächlich keinen UHV. Besteht denn die Chance dass die Mutter demnächst wieder arbeitet? Dann bekäme er zumindest den normalen Unterhalt.

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A
azad_12059472
03.03.19 um 10:04

Niemals. Sie hat keine Ausbildung und will auch nicht. D.h., wir hätten „unseren“ Unterhalt mehr + volles Kindergeld? Irgendwie ungerecht, dass das man durch eine Heirat bestraft wird und die Mutter fein raus ist. 

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carpe3punkt0
carpe3punkt0
09.03.19 um 16:25
In Antwort auf azad_12059472

Niemals. Sie hat keine Ausbildung und will auch nicht. D.h., wir hätten „unseren“ Unterhalt mehr + volles Kindergeld? Irgendwie ungerecht, dass das man durch eine Heirat bestraft wird und die Mutter fein raus ist. 

Ja, das ist nicht gerecht für die betroffene Familie, da ja der neue Partner eigentlich nicht Unterhaltspflichtig ist, dem Kind gegenüber. Das ist aber der Ausgleich für den Unterhaltspflichtigen, da bei ihm ja auch der Partner angerechnet wird, wenn er mit ihm zusammen lebt oder eben verheiratet ist. Sein Selbstbehalt sinkt dadurch und die Wahrscheinlichkeit wird erhöht, dass er zahlen muss. 
Ausserdem kommt der Vorschuss ja von den Steuerzahler, die dem Kind schon mal gar nicht unterhaltspflichtig sind. 
Mir hat mal ein befreundeter Anwalt gesagt, dass sich auch viele auf den Unterhaltsvorschuss ausruhen und man neu gebildete Familien damit animieren möchte, dass der Unterhalt eingerieben wird. 

Wurde denn mal ermittelt, ob sie was zahlen kann oder nicht? Ihr Selbstbehalt liegt ja nur bei, ich glaube, 800 Euro und der sinkt nochmal wenn sie mit jemandem zusammen wohnt. 

Wenn er auf Unterhalt besteht, dann musst er die gerichtliche Schiene fahren. Das ist aber sehr kostspielig.
Laut Gesetz ist man zu Unterhalt verpflichtet und hat alles dafür zutun, diesen auch aufzutreiben...sei es durch mehrere Minijobs oder eben eine Vollzeitstelle, oder bei Mindestlohn noch eine 2. Stelle. Unterhaltspflichtige können dazu verdonnert werden mehr als 40 Stunden zu gehen, damit sie zumindest den Mindestunterhalt zahlen können. Ein schlechter Schulabschluss oder eine fehlende Ausbildung ist keine Ausrede. Da muss der Unterhaltspflichtige erstmal beweisen, dass seine extrem aktive Suche erfolglos ist. Wenn derjenige sich nicht bemüht, dann wird ein fiktives Einkommen angesetzt. 
Dazu kann aber nur ein Richter einen Unterhaltspflichtigen verdonnert. Das ist für euch aber ziemlich kostspielig.
Zumal man die Mutter auch anzeigen könnte wegen Unterhaltspflichtverletzung.

Das hat bei dem Erzeuger von meinem Sohn sehr gut funktioniert...ich habe ihm gedroht ihn anzuzeigen, sollten die Zahlungen nicht pünktlich auf meinem Konto sein. Das hat Wunder gewirkt, da auf Unterhaltspflichtverletzung 3 Jahre Haft stehen. 

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