Frage zum Elterngeld beim 2. Kind
Guten Morgen,
ich kenne mich leider mit dem Thema null aus und googeln ergibt nur widersprüchliche Aussagen - vielleicht war eine hier in einer ähnlichen Situation und kann mir helfen
Also, zu meiner Frage:
Meine Tochter kam im Mai 2016 zur Welt und das Geschwisterchen kommt wahrscheinlich im Mai 2018. Ich bekomme bis zum 2. Geburtstag des ersten Kindes Elterngeld plus und habe zwischendurch nicht wieder gearbeitet (kein Betreuungsplatz).
Wenn jetzt kurz nach/kurz vor dem 2. Geburtstag das zweite kommt, wie wird dann mein Elterngeld berechnet? Bekomme ich denselben Betrag wie beim ersten plus Geschwisterbonus oder nur den Mindestbetrag plus Geschwisterbonus?
Vielen Dank schon im Voraus!
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Guten Morgen,
ich kenne mich leider mit dem Thema null aus und googeln ergibt nur widersprüchliche Aussagen - vielleicht war eine hier in einer ähnlichen Situation und kann mir helfen
Also, zu meiner Frage:
Meine Tochter kam im Mai 2016 zur Welt und das Geschwisterchen kommt wahrscheinlich im Mai 2018. Ich bekomme bis zum 2. Geburtstag des ersten Kindes Elterngeld plus und habe zwischendurch nicht wieder gearbeitet (kein Betreuungsplatz).
Wenn jetzt kurz nach/kurz vor dem 2. Geburtstag das zweite kommt, wie wird dann mein Elterngeld berechnet? Bekomme ich denselben Betrag wie beim ersten plus Geschwisterbonus oder nur den Mindestbetrag plus Geschwisterbonus?
Vielen Dank schon im Voraus!
Vorsicht bei der Wahl der Auszahlung: Durch die Wahl von halbierten Monatsbeträgen verlängert sich nur der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes, nicht der eigentliche Bezugszeitraum. Nur Bezugsmonate mit Elterngeld für ein älteres Kind können ausgeklammert werden! Wird die verlängerte Auszahlungsoption nicht in Anspruch genommen, decken sich Bezugs- und Auszahlungszeitraum. Wird eine halbierte Auszahlung der Elterngeldbeträge gewünscht, verlängert sich der Auszahlungszeitraum über den Bezugszeitraum hinaus. Monate, in denen lediglich die halbierten Elterngeldbeträge weiter ausbezahlt wurden, der eigentliche Bezugszeitraum aber schon beendet war, gehen in die Elterngeldberechnung für das neue Kind mit ein. (quelle: also hiernach wird das 2 Jahr wird angerechnet! Sprich es läuft wohl auf den Mindestbetrag heraus. Denk dran für das 1. Kind ab dem 15. Monat Betreuungsgeld (100 zu beantragen)
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Vorsicht bei der Wahl der ">halbierten Auszahlung: Durch die Wahl von halbierten Monatsbeträgen verlängert sich nur der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes, nicht der eigentliche Bezugszeitraum. Nur Bezugsmonate mit Elterngeld für ein älteres Kind können ausgeklammert werden! Wird die verlängerte Auszahlungsoption nicht in Anspruch genommen, decken sich Bezugs- und Auszahlungszeitraum. Wird eine halbierte Auszahlung der Elterngeldbeträge gewünscht, verlängert sich der Auszahlungszeitraum über den Bezugszeitraum hinaus. Monate, in denen lediglich die halbierten Elterngeldbeträge weiter ausbezahlt wurden, der eigentliche Bezugszeitraum aber schon beendet war, gehen in die Elterngeldberechnung für das neue Kind mit ein. (quelle: https://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html) also hiernach wird das 2 Jahr wird angerechnet! Sprich es läuft wohl auf den Mindestbetrag heraus. Denk dran für das 1. Kind ab dem 15. Monat Betreuungsgeld (100 zu beantragen)
Die Seite hatte ich auch gefunden, aber scheinbar wird dort noch der alte Zustand von vor 2015 beschrieben, denn die halbierte Auszahlung gibt es nicht mehr. Das wird, wenn man dem Link auf "halbiertem" folgt, erklärt.
"Änderungen zum 01.07.2015
Beachten Sie bitte, dass die halbierte Auszahlungsoption und der damit verbundenen verlängerte Auszahlungszeitraum für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, wegfallen! Aber auch beim neuen können Eltern über den 14. Lebensmonat ihres Kindes hinaus Elterngeld beziehen. Ähnlich wie bei der halbierten Auszahlungsoption kann man sich seine vollen Elterngeldbeträge statt in einem auch in zwei Monaten auszahlen lassen. Statt eines Bezugsmonats Basiselterngeld nimmt man dann zwei Bezugsmonate Elterngeld Plus in Anspruch.
Neu ist, dass es keinen verlängerten Auszahlungszeitraum mehr gibt. Stattdessen sind alle Bezugsmonate mit Basiselterngeld oder Elterngeld Plus auch gleichzeitig Bezugsmonate. D.h. Es müssen in allen Bezugsmonaten die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld erfüllt sein und ein wird während des Bezugszeitraumes immer angerechnet."
Sprich, die Diskrepanz zwischen Bezugs/Auszahlungszeitraum gibt es nicht mehr. Mit Elterngeld plus ist Bezugszeitraum = Auszahlungszeitraum.
Wie es aber dabei mit einem Geschwisterkind aussieht, wird leider nicht weiter erklärt.
Betreuungsgeld bekommen wir eh nicht, dafür ist unsere zu spät geboren. Das wurde im Juli 2015 abgeschafft.
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Unsere Tochter wurde Ende September 16 geboren und Kind 2 kommt Anfang Dezember 17. Am Telefon wurde mir gesagt, ich bekomme nur das Basiselterngeld.
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Unsere Tochter wurde Ende September 16 geboren und Kind 2 kommt Anfang Dezember 17. Am Telefon wurde mir gesagt, ich bekomme nur das Basiselterngeld.
Gut, dass du das mit dem Geschwisterbonus erwähnst, den hatte ich überhaupt nicht auf dem Zettel. Danke
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Die Seite hatte ich auch gefunden, aber scheinbar wird dort noch der alte Zustand von vor 2015 beschrieben, denn die halbierte Auszahlung gibt es nicht mehr. Das wird, wenn man dem Link auf "halbiertem" folgt, erklärt.
"Änderungen zum 01.07.2015
Beachten Sie bitte, dass die halbierte Auszahlungsoption und der damit verbundenen verlängerte Auszahlungszeitraum für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, wegfallen! Aber auch beim neuen Elterngeld Plus können Eltern über den 14. Lebensmonat ihres Kindes hinaus Elterngeld beziehen. Ähnlich wie bei der halbierten Auszahlungsoption kann man sich seine vollen Elterngeldbeträge statt in einem auch in zwei Monaten auszahlen lassen. Statt eines Bezugsmonats Basiselterngeld nimmt man dann zwei Bezugsmonate Elterngeld Plus in Anspruch.
Neu ist, dass es keinen verlängerten Auszahlungszeitraum mehr gibt. Stattdessen sind alle Bezugsmonate mit Basiselterngeld oder Elterngeld Plus auch gleichzeitig Bezugsmonate. D.h. Es müssen in allen Bezugsmonaten die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld erfüllt sein und ein Zuverdienst wird während des Bezugszeitraumes immer angerechnet."
Sprich, die Diskrepanz zwischen Bezugs/Auszahlungszeitraum gibt es nicht mehr. Mit Elterngeld plus ist Bezugszeitraum = Auszahlungszeitraum.
Wie es aber dabei mit einem Geschwisterkind aussieht, wird leider nicht weiter erklärt.
Betreuungsgeld bekommen wir eh nicht, dafür ist unsere zu spät geboren. Das wurde im Juli 2015 abgeschafft.
tut mir Leid, ich hä#tte die klappe halten sollen statt mit Halbwissen zu antworten! sorry
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tut mir Leid, ich hä#tte die klappe halten sollen statt mit Halbwissen zu antworten! sorry
Nein, kein Problem! Kannst du ja nichts dafür, wenn solche Seiten noch veraltete Infos bereitstellen
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