Hallo,
habe mir gerade nochmal meinen Bescheid durchgelesen.Vorab: Meine Tochter wurde im Janur geboren und ich habe mir 1 Jahr Elternzeit genommen und bekomme auch Elterngeld. Nun steht im Bescheid : Zur Klärung Ihrer Einkommensverhältnisse werden noch folgende Unterlagen benötigt : Ihre tatsächlichen Gehaltsabrechnungen während Ihrer Arbeit ( Wiederaufnahme der Arbeit am 01.08.2013) im Elterngeldbezug.
Was hat dies nun zu bedeuten?
Ich bin doch bis März 2014 in Elternzeit :?: :?: :?:
Hoffe jemand hatte sowas ähnliches und kann mir weiterhelfen.
Liebe Grüße