So sieht es aus:
Du kannst eine Sorgerechterklärung beim Jugendamt machen. Dann habt ihr das gemeinsame Sorgerecht.
Das elterliche Sorge umfasst:
1. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung(Konfession, Schulwahl, Kindergartenwahl, 'Wohnort, medizinische Eingriffe,.....)
2. Angelegenheiten des täglichen Lebens (Kleidung, Taschengeld, Nahrung, Freizeit,...)
Wenn beide Elternteile die elterliche Sorge haben, dann entscheiden sie in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gemeinsam. Das bedeutet, dass bei deinen Dingen IMMER das Einverständis von beiden Elternteilen gebraucht wird. Z.B. Bei jeder Schulanmeldung müssen beide unterschreiben oder man muss eine Negativbescheinigung vorlegen, dass man das allinigeSorgerecht hat.
Gibt es Streitigkeiten in deiser Hinsicht entschiedet das Familiengericht. Das Gericht fällt aber nicht die Eintscheidung, sondern bennent EINEN Elterneteil, der die Entscheidung allein in deiser Einen Streitfrage übernimmt.
Beipiel: 16jähirge will Brustvergrößerung, Vater ist dafür, Mutter dagegen - Gericht entscheidet wer denn nun alleine die Entscheiung darüber fällen kann.
Was bedeutet nun die gemeinsame Sorge bei getrennt lebenen Elternteilen: Der Elternteil bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat muss in vielen Dingen die Einwilligung einholen, z.B. auch wenn ein Umzug ansteht. Der andere Elternteil ksnn sich quer stellen.
Widerrufen kann man eine einmal abgegebene Sorgerechterklärung nicht ohne weiteres. Dies Bedarf immer einer Entscheidung des Familengerichtes.
Einige bestadteile desSorgerecht können auch abgekoppelt werden und nur einem Elterteil zugesprochen werden,. z.B. Aufenthaltbestimmungrecht.
Veiel Grüße
Isa