Hallo hoffe ich kann dir ein bisschen helfen
Kinderzuschlag kann man ab Geburt des Kindes beantragen, so wie auch Kindergeld zusteht und es geht sogar 4 Jahre rückwirkend, aber das willst du ja nicht...
Kinderzuschlag bekommt man dann, wenn die Eltern ihren Bedarf selbst decken können, aber aufgrund der Kinder eigentlich in Harzt4 rutschen würden.
Es sind max. 140,- EUR pro Kind, eigenes Einkommen des Kindes (Unterhalt, Kindergeld ist frei) ist davon abzusetzen und teilweise das Einkommen der Eltern was die Eltern nicht für scih brauchen.
Kleines Rechenbeispiel:
323 EUR x 2 (für dich und deinen Mann)
2/5 eurer Miete sagen von 619 EUR (angemessene Warmmiete in Berlin)
= 896 EUR
davon abzuziehen ist das Netto-Einkommen deines Mannes (Freibetrag sind ca. 320 EUR) und dein Elterngeld was die 300 EUR überschreitet.
Habt ihr keinen Rest mehr vom Einkommen habt ihr Anspruch auf Harzt4.
Bleibt noch was übrig ist es vom Bedarf der Kinder abzuziehen.
Eure Kinder haben einen Bedarf von ca. 645 EUR plus den Rest der MIete.
Allerdings wird das Einkommen nicht voll auf die Kinder angerechnet, glaube nur zu 2/3 ist schon so lange her...
Aber damit hast du einen groben Überblick, einfach mal meine Miete mit eurer tatsächlichen ersetzung und das Einkommen deines Mannes genau abrechnen.
Hoffe es war einigermaßen verständlich
Gruß
jule