Du hast
12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Sprich, eigentlicher ET + 12 Wochen.
War bei mir so, ich hatte eine Mangelgeburt, da hat man auch 4 Wochen länger Mutterschutz. Zwergi kam 37+1, ET war der 21.5. und ich hatte bis Mitte/Ende August Mutterschutz, genau weiß ich es nicht mehr.
Die Elternzeit ist entsprechend kürzer.
Die Bescheinigung über den verlängerten MuSchu bekommt die Krankenkasse, mein AG wollte eine Kopie weil du ja mehr Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. und die Differenz zum Gehalt auch bekommst.
lg und eine schöne Kennenlernzeit!
Astrid