Hallo
Hier ein Auszug aus dem Mutterschutzgesetz:
"Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten, also in der Regel bei einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm, und seit dem Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes am 20.06.2002 auch bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen."
Bei mir war das auch so. Mein Kleiner ist genau 14 Tage zu früh gekommen. Also betrug die Mutterschutzfrist vor der Entbindung nur 4 Wochen. Die zwei fehlenden Wochen wurden hinten angehängt (man bekommt dafür auch Mutterschaftsgeld), so dass ich dann nach der Entbindung 10 Wochen Mutterschutz hatte.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
LG Charly