Ja - sind verpflichtet
schreib denen eine email mit folgendendem Text:
"Ich bitte Sie um Übersendung sämtlicher Krankenunterlagen, die anlässlich meines stationären Aufenthaltes gefertigt wurden (in Kopie), besonders das Protokoll, das während der Geburt im Kreissaal angefertigt wurde, einschließlich des CTG-Streifens und das Stationsprotokoll.
Bitte senden Sie mir die Unterlagen des Aufenthaltes innerhalb 4 Wochen zu.
Ich beziehe mich auf folgende Entscheidungen:
-Urteil des BGH vom 23.11.1982, Az.8 VI ZR 222/79
-OLG Köln, Urteil vom 12.11.1981
-OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.1983, Az.8 U 22/83
-AG Bochum, Urteil vom 20.03.1985, Az. 43 C 489/84"
gib dazu noch sämtliche Namen und Geburtsdaten an.
Frage vorher nach möglich anfallenden Kosten.