Hallo!
Ich hoffe ich bekomme das noch auf die Reihe...
Bei uns war es so, dass wir die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt gemacht haben. Mein "Mann" war trotzdem in der Geburtsurkunde eingetragen. Ich glaube, dass wird im Krankenhaus angegeben.
Wenn du die Vaterschaftsanerkennung im nachhinein machst, hast du erstmal automatisch das alleinige Sorgerecht und das Kind trägt deinen Nachnamen. Danach müsst ihr noch das Sorgerecht aufteilen und den Namen ändern, falls gewünscht. Das ergibt zusätzliche Kosten (bei uns in Hamburg ca. 20 Euro)
Wenn ihr die Vaterschaftsanerkennung noch in der SS macht, habt ihr automatisch geteiltes Sorgerecht. Und ihr könnt euch aussuchen, wie euer Kind mit Nachnamen heisst.
Ich hoffe, dass war jetzt alles so richtig, was ich geschrieben hab... :fou:
Lg Jenny