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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt bei der Mutter. Als mein Mann und ich nach der Geburt unseres Sohnes zum Jugendamt sind, da wir noch nicht verheiratet waren, um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen wurde gefragt wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben soll. Es ist also nicht geteilt und wird auch nicht geteilt.
Der Kindsvater kann mit dem geteilten Sorgerecht mitentscheiden, wo das Kind zB in den Kindergarten kommt, für einen eventuellen Reisepasses für das Kimd benötigst du seine Zustimmung. Du kannst dann nicht mehr alleine Entscheidungen treffen.