:-)
Du bist verpflichtet der Elterngeldstelle zu melden wenn du arbeiten gehst und ja klar darfst du die Elternzeit vorzeitig beenden. Meldest du, dass du ab 6.8 arbeiten gehst, würdest du am 6.7 deine letzte Zahlung bekommen ( EG gibt es ja vorwirkend).
Du hast aber neben dem Elterngeld die Möglichkeit 30h arbeiten zu gehen , dann würdest du einen Teil des Elterngeldes weiter bekommen ( bei einem Jahr 300Euro)
Ich hoffe das war irgendwie verständlich ;-)