Hallo,
ich musste vor zig Jahren meine Ex zwei Mal vor Gericht zerren um das Umgangsrecht zu bekommen. Ich habe es seinerseits auch zugesprochen gekriegt, was die KM aber nicht davon abgehalten hat, mir meinen Sohn wieder und wieder vorzuenthalten. Ich habe dann irgendwann, weil ich keine Kraft und auch keine Lust mehr hatte, einer Adoption durch ihren Ehemann zugestimmt.
Vor etwa 2 Jahren habe ich die KM angerufen und versucht sachlich zu bleiben und mal ein gemeinsames Treffen vorgeschlagen. Am nächsten Tag wurde ich angerufen mit dem Statement: Er will dich nicht sehen, abgewimmelt.
Zufällig geht meine ältere Tochter aus einer anderen Beziehung mit ihm auf dieselbe Schule. Nachdem sich die beiden Geschwister langsam angenähert haben, fragte meine Tochter meinen Sohn, ob er mich nicht mal sehen wollte. Und er wollte. Tage später standen wir uns mit Tränen in den Augen gegenüber. Uns blieb leider nicht viel Zeit, weil er mit dem Bus nachhause musste, wir hatten keine 5 Minuten. Er sagte er vermisst mich, und würde mich so gerne mal wieder sehen, aber da wird seine Mutter nicht mitspielen.
Jetzt möchte ich gerne wissen, ob mir die KM oder auch der AV mir den Umgang mit meinem Sohn verbieten können, wenn er volljährig, sprich 18 jahre alt ist. Oder ob ich dann den Kontakt; den er ja auch haben möchte, zu ihm suchen darf. (Volljährigkeit vorausgesetzt)
Ich möchte hier keine Anprangerungen lesen, was ich doch für ein scheiss vater bin, einer Adoption zuzustimmen, wenn man nicht weiß, worum es geht. Ich würde mich über sachkundige Antworten freuen.
Vielen Dank
U.