"Das selbe" gehört mit NIEMANDEM gemacht!!!!!!
Ich kann nicht nachvollziehen, wie man sich so äußern kann.
Da ist ein Mensch, der Schuld daran trägt, dass ein anderer Mensch, ein kleines Kind, zu Tode kam.
Und um zu demonstrieren, wie schlimm man das findet und das man selbstverständlich besser ist als der Täter und als moralische Instanz über diesem steht, wünscht man ihm dann, dass er qualvoll krepiert?
Was für eine verdrehte Logik.
Was ich auch nicht nachvollziehen kann, warum man sich äußert und eine Meinung bildet, ohne sich hinreichend über einen solchen Fall informiert zu haben.
>>>kommt bestimmt wegen guter Führung nach 7-8 Jahren wieder raus<<<
Nein, kommt sie bestimmt nicht.
Das ist nämlich bei einer Verurteilung wegen Mordes vom Gesetz her gar nicht möglich. Eine Strafaussetzung ist hier frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren möglich.
>>>Warum haben die Nachbarn nichts gemacht???
Das kann man doch garnicht überhören!!!<<<
Doch, kann man. Bzw. setzt etwas (über)hören können, voraus, dass es etwas zum (Über)Hören gibt.
Bereits eingangs des Verfahrens haben jedoch Gerichtsgutachter festgestellt, dass das kleine Mädchen wohl leider schon länger vernachlässigt wurde. Und daher zum Tatzeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits derart geschwächt war, dass es gar nicht mehr laut weinen oder gar schreien konnte.
Da gab es also ziemlich sicher für die Nachbarn gar nichts mehr zu (über)hören.
>>>unzurechnungsfähig<<<
Warum sollte der Anwalt nicht auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren?
Bereits vor dem eigentlichen Verfahren gab es Äußerungen von Psychologen und Gerichtsmedizinern, die die Darstellung der Verurteilten zumindest für möglich erachteten. Die also der Ansicht waren, dass es sein könnte, dass sie tatsächlich über die Einnahme von Drogen ihr Kind vergessen hatte.
Außerdem gibt es ein Gutachten (und bereits vorab gab es Stimmen aus Psychologen/Medizinerkreisen in dieser Richtung), dass die Verurteilte am Fetalen Alkoholsyndrom leidet. Bei dieser Erkrankung ist es wohl nicht ausgeschlossen, dass Betroffene, auch wenn sie über eine durchschnittliche Intelligenz verfügen, nicht "normal" sozial agieren, dass sie also Verhaltensweisen an den Tag legen, die für Nicht-Erkrankte absolut nicht nachvollziehbar sind.
Ich bin kein Mediziner, kein Psychologe.
Ich würde mir bei einer solchen Diagnose niemals anmaßen, hier zu sagen, die Verurteilte hat definitiv vorsätzlich und geplant gehandelt und die Handlungen sind nicht ursächlich auf die Erkrankung zurückzuführen.
Auch wenn das Gericht sich der Ansicht des Sachverständigen nicht angeschlossen hat (das muss es nämlich nicht zwingend, es hat einen eigenen Entscheidungs- und Ermessensspielraum), kann dessen Darstellung letztlich nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Und nein, ich verteidige die Verurteilte nicht, und ich heiße schon gar nicht die Tat und den Tod des kleinen Kindes gut.
Aber ich finde, soviel Fairness und soviel Charakter, sich mit JEDEM Aspekt einer Sache zu befassen und auseinanderzusetzen und nicht einfach der Bild und RTL nach dem Mund zu reden, sollte man schon aufbringen, bevor man den Stab über einem anderen Menschen bricht.