Hi
Frage 1
506 Euro Miete (warm) ist echt nicht viel. Rede mit dem Amt darüber, vielleicht darfst du sie behalten.
Frage 2
Natürlich muß der Vater des Kindes Unterhalt für den Kleinen bezahlen. Das ist egal, ob du mit ihm verheiratet warst, oder nicht. Es ist seine Pflicht. Kann er den Kindesunterhalt nicht bezahlen, mußt du zum Jugendamt gehen und dort Unterhaltsvorschuß beantragen. Eine Beistandschaft würde ich auch beantragen. Das heißt, du mußt dich nicht um den Unterhalt des Kindes kümmern, das macht das Jugendamt. Du hast weniger Stress.
Frage 3
Wenn du den Antrag beim Sozialamt wegen Harz 4 machst, nimm alle Unterlagen mit. Auch Kontoauszüge.
Elterngeld darf das Sozialamt nicht mit anrechnen.