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Bei Tetanus verlangen wir einen Nachweiß in Form eines Kreuzchens auf dem Kitavertrag.
Unsre Einrichtung ist ein Waldkindergarten und aufgrund dessen, hat unser Träger festgelegt dass die Eltern diese Angabe machen sollen für den Fall einer Infektion durch Verletzungen.
Das heißt aber nicht, dass nicht geimpfte Kinder nicht angenommen werden. Damit sichert sich der Träger einfach ab, die Eltern auf die erhöhte Gefahr hingewiesen zu haben.
LG