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Forum / Mein Baby

HILFE...Elternzeit vorzeitig beenden, wegen erneuter schwangerschaft

Letzte Nachricht: 27. Januar 2019 um 7:27
U
uranus_13033319
25.01.19 um 0:14

Hallo meine lieben,

ich habe eine dringende frage.

ich bin im moment in elternzeit (bis 29.5.19) und erneut schwanger.
der geburtstermin ist der 18.3.19.
ich wollte meine elternzeit vorzeitig beenden und in mutterschutz gehen damit ich wieder mutterschutzgeld bekomme.

ich wäre ab dem 4.2.19 in mutterschutz.

ich habe meinem arbeitgeber mitgeteilt das ich meine elternzeit zum 3.2.19 vorzeitig beenden möchte, um ab dem 4.2.19 wieder in mutterschutz gehen zu können.

heute hatte ich eine absage von meinem arbeitgeber in der post. Da steht: " wir lehnen Ihren antrag auf vorzeitige beendigung der elternzeit zum 3.2.19 ab. Ihre elternzeit endet im rahmen der gesetzlichen vorgaben mit der geburt des weiteren kindes am entbindungstermin vorraussichtlich am 18.3.19" 

Ich habe versucht herauszufinden was nun stimmt, ich dachte nämlich das ich absolut im recht bin. Ich bin jetzt total irritiert. Kennt sich einer von euch aus? War schon mal jemand in der gleichen situation? Wo könnte ich mich denn informieren? Im internet findet man nur verschiede aussagen. 
vielen lieben dank....
 

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kuon86
kuon86
25.01.19 um 0:59

Dein AG sollte sich dringend über die aktuelle Gesetzeslage informieren. Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuten Mutterschutz bedarf keiner Zustimmung und kann somit auch nicht abgelehnt werden.

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kuon86
kuon86
25.01.19 um 1:10

§ 16 Abs. 3 BEEG: 

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K
kazuha_12695515
25.01.19 um 7:26
In Antwort auf uranus_13033319

Hallo meine lieben,

ich habe eine dringende frage.

ich bin im moment in elternzeit (bis 29.5.19) und erneut schwanger.
der geburtstermin ist der 18.3.19.
ich wollte meine elternzeit vorzeitig beenden und in mutterschutz gehen damit ich wieder mutterschutzgeld bekomme.

ich wäre ab dem 4.2.19 in mutterschutz.

ich habe meinem arbeitgeber mitgeteilt das ich meine elternzeit zum 3.2.19 vorzeitig beenden möchte, um ab dem 4.2.19 wieder in mutterschutz gehen zu können.

heute hatte ich eine absage von meinem arbeitgeber in der post. Da steht: " wir lehnen Ihren antrag auf vorzeitige beendigung der elternzeit zum 3.2.19 ab. Ihre elternzeit endet im rahmen der gesetzlichen vorgaben mit der geburt des weiteren kindes am entbindungstermin vorraussichtlich am 18.3.19" 

Ich habe versucht herauszufinden was nun stimmt, ich dachte nämlich das ich absolut im recht bin. Ich bin jetzt total irritiert. Kennt sich einer von euch aus? War schon mal jemand in der gleichen situation? Wo könnte ich mich denn informieren? Im internet findet man nur verschiede aussagen. 
vielen lieben dank....
 

Ich hab das bei meiner 2. Tochter gemacht. Hab damals meinem Ag nen Brief geschrieben und Bezug auf den Paragraphen genommen. An deiner Stelle würde ich deinem Ag nochmal schreiben: 
leider muß ich ihnen mitteilen das eine Ablehnung ihrerseits nicht rechtens ist und teile ihnen hiermit abermals mit, das ich nach Paragraph 16 Absatz 3 BEEG meine bestehende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes am 04.02.2019 kündige. Sollten weitere Fragen oder Unklarheiten bestehen, stehe ich Ihnen natürlich gerne für Rückfragen unter Tel. xxxxx.xxxxxx zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

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U
uranus_13033319
25.01.19 um 9:49

Nein ich habe es bereits ende november gemeldet. Da gab es auch schon theater weshalb die überhaupt so lange brauchen um mir auf so etwas zu antworten.

Also hatte ich doch recht, wenn ja dann kann ich nicht verstehen wie man darauf kommt es abzulehnen. Vor allem arbeite ich für eine firma mit mehreren tausend mitarbeitern da müsste man doch über so etwas bescheid wissen. 
 

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

M
missesq
25.01.19 um 9:59
In Antwort auf uranus_13033319

Nein ich habe es bereits ende november gemeldet. Da gab es auch schon theater weshalb die überhaupt so lange brauchen um mir auf so etwas zu antworten.

Also hatte ich doch recht, wenn ja dann kann ich nicht verstehen wie man darauf kommt es abzulehnen. Vor allem arbeite ich für eine firma mit mehreren tausend mitarbeitern da müsste man doch über so etwas bescheid wissen. 
 

Dieses Gesetz kennen tatsächlich viele AG, selbst mit großen Personalabteilungen, nicht. Als ich das 1. mal davon gehört habe, konnte ich das auch kaum glauben. Viele haben wahrscheinlich im Hinterkopf, dass man EZ nur mit Zustimmung des AG verkürzen darf. Mutterschutz eines weiteren Kindes ist dabei halt ein sehr spezieller Fall. 

Du weißt ja jetzt, dass du im Recht bist, also informiere deinen AG mit Verweis auf das Gesetz und gut ist. 

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U
uranus_13033319
25.01.19 um 14:34

Ich danke euch. 
ich habe die personalabteilung heute nochmal angeschrieben. 
Vielen lieben dank...

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S
salome_986861
25.01.19 um 19:02

Steht oben

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P
pustew
27.01.19 um 7:27

Mutterschutz ist Mutterschutz. Das kann keiner ablehnen.

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