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Wenn du arbeiten warst, dann musst du auf jeden Fall einen Nachweis beilegen aus dem hervorgeht, was du die letzten zwölf Monate verdient hast! Ich musste meine Lohnscheine einreichen bzw die Lohnsteuerbescheinigung! Weiterhin bekommst du von der Krankenkasse einen Nachweis zum gezahlten Mutterschaftsgeld, auch den musst du einreichen! Hm warte ich überlege... Ach ja, wenn du nicht alleinerziehend bist, wollen die auch vom Partner einen Nachweis über dessen Lohn - wahrscheinlich wollen die sehen, dass ihr zusammen nicht zu viel Einkommen habt, da reicht auch die LohnsteuerBescheinigung vom Arbeitgeber! Dann musst du noch die Kopie der Geburtsurkunde einreichen, welche du bekommen hast, auf der vermerkt ist, dass die zur Berechnung des ElternGeldes ist! Zu den Zeiträumen: bei uns war es auch so, dass ich nur angeben musste, dass ich Elternzeit vom, in unserem Fall, 11.09.2012 (an dem Tag ist meine Maus geboren) - 10.09.2013 (letzter Tag der Elternzeit) nehme! Elternzeit beginnt ab dem Tag der Geburt, Geld wird aber erst nach der Mutterschutzfrist gezahlt! Wenn du noch Fragen hast, dann meld dich!!!
Liebe grüße Sternchen