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Hilfe - Mutterschaftsgeld nach Krankengeld?

Letzte Nachricht: 13. Juni 2017 um 13:51
R
rauha_12117981
08.06.17 um 11:48

Hallo zusammen, 

ich wende mich an euch, da ihr sicherlich ja schon ein Baby habt und vielleicht schon jemand in der Situation war. Ich bin momentan in der 33. SSW und habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld:

Ich bin seit 01.03.2017 schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Ich habe auch schon einen Attest von meinem Frauenarzt, dass es "schwangerschaftsbedingt" ist usw. Ich weiß auch, dass sich dann das Krankengeld nicht negativ auf das Elterngeld auswirkt. 

Er geht als rein um das Mutterschaftsgeld! 

Der Zuschuss vom AG zum Mutterschaftsgeld errechnet sich ja aus den letzten drei Monaten des Gehaltes vor Beginn des Mutterschutzes. Jetzt habe ich in den letzten drei Monaten jedoch auch teilweise Krankengeld erhalten. Das heißt mein durchschnittliches Gehalt der letzten drei Monate ist doch sehr gering. Wie verhält sich das hier? 

Ich habe gegoogelt und überall steht, dass auch hier meine "schwangerschafsbedingte Krankheit"' keinen Nachteil beim Mutterschaftsgeld haben darf. Jedoch finde ich das nirgends wirklich in einem Gesetz nieder geschrieben o. ä. 

Mein AG ist klein und die hatten noch nie eine Schwangere und haben keine Ahnung von nichts, außerdem stehen wir in keinem guten Verhältnis zueinander. Ich gehe davon aus, dass mein AG mich über den Tisch ziehen will und zur Berechnung des AG-Zuschusses für das Mutterschaftsgeld tatsächlich die letzten drei Monate heranzieht und nicht die BEVOR ich Krankengeld bekommen habe. Das bedeutet, dass mein durchschnittliches Gehalt der letzen drei Monate bedingt durch das Krankengeld doch sehr viel geringer ist. 

Ich brauche also ein Beweis, dass das so nicht rechtens ist. Welche Instution bzw. welches Gesetz kann mir diesen Beweis liefern? Bzw. stimmt meine Annahme überhaupt? 

Danke für eure Hilfe. 

Viele liebe Grüße 

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I
inbar_12903499
08.06.17 um 14:40

Wieso bist du denn krank geschrieben und bekommst Krankengeld, wenn das ganze schwangerschagtsbedingt ist?
Wenn klar ist dass während der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten können wirst, würde ich dir raten dir von deinem Gyn ein Beschäftigungsverbot geben zu lassen. Dann bist du bei vollen Bezügen von der Arbeit freigestellt und Mutterschafts- und Elterngeld bleiben unberührt 

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C
calina_12555852
08.06.17 um 14:53

Also erstmal ist es für sie eh zu spät, und außerdem stimmt diese Aussage nicht. Wenn sie Schwangerschaftsbedingt krank ist, muss sie krank geschrieben werden, dafür gibt's dann ja die Bestätigung. Ein bv gibt's nur, wenn die Ärztin der Meinung ist, dass Arbeit sie oder das Baby gefährdet. 

Zu frage, ich bin der Meinung dass das dann auch für den Mutterschutz gilt, aber wo das explizit steht weiß ich nicht 

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R
rauha_12117981
08.06.17 um 16:15

Ja, das mit dem BV ist zu spät und galt in meinem Fall nicht. Hm... lieben Dank für eure Antwort. Vielleicht kann man hier noch jmd. was genaueres sagen? 

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I
inbar_12903499
08.06.17 um 17:19
In Antwort auf calina_12555852

Also erstmal ist es für sie eh zu spät, und außerdem stimmt diese Aussage nicht. Wenn sie Schwangerschaftsbedingt krank ist, muss sie krank geschrieben werden, dafür gibt's dann ja die Bestätigung. Ein bv gibt's nur, wenn die Ärztin der Meinung ist, dass Arbeit sie oder das Baby gefährdet. 

Zu frage, ich bin der Meinung dass das dann auch für den Mutterschutz gilt, aber wo das explizit steht weiß ich nicht 

Alles klar, das wusste ich nicht. Ich kenne es nur so dass man ein BV bekommt.

@Te: Vielleicht kannst du einfach mal bei der Arbeitnehmerkammer anrufen, wenn es sowas bei euch gibt. Die können dir da bestimmt weiter helfen. 

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R
rauha_12117981
13.06.17 um 13:51

Also habe mich jetzt bei der Krankenkassen informiert. Unverschuldete Arbeitsausfälle (also auch Krankschreibung/Krankengeld) muss der AG unberücksichtigt lassen. Anbei mal noch die Infobroschüre von der KK. Für diejenigen, die das auch benötigen. 

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