In Antwort auf calina_12555852
Also erstmal ist es für sie eh zu spät, und außerdem stimmt diese Aussage nicht. Wenn sie Schwangerschaftsbedingt krank ist, muss sie krank geschrieben werden, dafür gibt's dann ja die Bestätigung. Ein bv gibt's nur, wenn die Ärztin der Meinung ist, dass Arbeit sie oder das Baby gefährdet.
Zu frage, ich bin der Meinung dass das dann auch für den Mutterschutz gilt, aber wo das explizit steht weiß ich nicht
Alles klar, das wusste ich nicht. Ich kenne es nur so dass man ein BV bekommt.
@Te: Vielleicht kannst du einfach mal bei der Arbeitnehmerkammer anrufen, wenn es sowas bei euch gibt. Die können dir da bestimmt weiter helfen.
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