Immer reklamieren beim Verkäufer...
da dem Verkäufer das Recht auf Reparatur zusteht. Sollten jedoch während der Garantiezeit drei Reparaturen nötig werden hast Du das Recht nach der dritten Reparatur auf Umwandelung, das heißt, Du hast das Recht auf eine neue Waschmaschine u. mußt die andere, reparierte, nicht behalten. Ich habe dies auch mal machen müssen. Meine Waschmaschine war zweimal kaputt. Beim zweiten Mal habe ich zum Verkäufer gesagt dass ich neues Gerät will weil ich einen großen Haushalt habe u. nicht immer zwei Wochen auf meine Waschmaschine verzichten kann. Erst wollte die Firma nicht so recht aber ich habe gesagt dass ich zweimal die Woche zum Waschsalon muß u. wer mir diesen "Schaden" das heißt, die Mehrkosten dann bezahlt?! Da ich Rechtsschutz habe, habe ich auch mit Anwalt gedroht weil ich dann als die Waschmaschine das zweite Mal innerhalb von wenigen Wochen defekt war, die Nase voll hatte. Ich mußte damals, da noch berufstätig, abends nach Dienstende zum Waschsalon fahren mit Körben voll Wäsche u. war dann da stundenlang herumgesessen bis alles gewaschen u. getrocknet war u. zu Hause hat dann die andere Arbeit gewartet, welche ich sonst zwischen dem Waschen hätte schon erledigen können.
Man glaubt nicht wie man seine Waschmaschine vermissen kann!!!
Mein Mitgefühl für Dich u. Good luck!