Wer kennt sich aus? Ist vielleicht sogar rechtlich vom Fach?
Folgende Situation:
In der Schwangerschaft habe ich per Email einen Platz bei der Tagesmutter hier im Ort angefragt und eine Zusage bekommen. Sie sollte zum 1. Geburtstag dort hin gehen.
Ein paar Wochen später fragte ich nach den tatsächlichen Kosten für ihre Betreuung dort (wieder per Email), weil wir ein Haus kaufen wollten und die Betreuungskosten einkalkulieren mussten.
Laut Aussage der Tagesmutter lagen die Kosten bei "140 Zuzahlung da das Jugendamt anteilig 3,94 pro Stunde übernimmt" - so die Aussage.
Sie schrieb mir außerdem dass sie mir schon längst du infomappe zukommen lassen wollte wo alles genau drin steht.
Mit diesem "Wissen" sagte ich den Platz also per Email zu, auf Drängen der Tagesmutter weil die Warteliste so lang ist.
Nach der Geburt kam hier die infomappe an. Wir waren da noch im
Krankenhaus. Irgendwann kam ich dazu sie durchzulesen. Darin stand dann auf der vorletzten Seite irgendwo ganz unten, dass die Eltern zusätzlich zu den 140 noch einen Teil dem Jugendamt zurück zahlen müssen, je nach dem wie viel man verdiene. Dies wären erfahrungsgemäß 150-200. Ich schaute etwas schockiert.
Davon war nie die Rede gewesen obwohl ich ja explizit danach gefragt hatte was ich tatsächlich zahlen muss!
Sogleich fuhr ich in die nächste Krippe und meldete meine jüngste dort auch an. Die machten mir aber nur wenig Hoffnung wegen der großen Nachfrage.
Deshalb sagte ich auch der Tagesmutter noch nicht ab, aus Angst am Ende ohne Betreuung da zu stehen.
Den Vertrag, der der Mappe beilag, habe ich bis heute noch nicht unterschrieben.
Nun kam eine weitere Email, mit dem Wunsch nach Aussage über die Betreuungszeiten und Name des Kindes. Am Ende fand ich folgenden Satz: "Wir möchten sie darüber informieren, dass eine Absage ein halbes Jahr vor Beginn der Betreuung, Schadensesatzkosten von ein bis zwei Monatsbeträgen anfallen."
Ist das rechtens? Obwohl die warteliste angeblich so Lang ist? Und wie darf ich den Satz genau verstehen. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich absagen ohne zahlen zu müssen? Betreuung sollte im April 2017 beginnen.
Danke fürs lesen!
Nachtrag: Habe mir gerade die Mappe nochmal ganz genau durchgelesen. Über die halbjährlich Frist zurückzutreten und den dazugehörigen Schadensersatz konnte ich nichts finden. Es stand lediglich im Vertrag drin:
"Das Betreuungsverhältnis beginnt mit der Eingewöhnung. Die ersten zwei Wochen gelten als Probezeit. In dieser Zeit können beide Seiten fristlos den Tagesplegevertrag beenden."
Und
"Der Vertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei vorliegenden schwerwiegenden Gründen besteht ein sofortiges Kündigungsrecht."
Viele Grüße einer schlaflosen Mama die sich das Hirn seit 4 Uhr darüber zermartert :-(