Hallo!
Mein Mann hat/wird den 1. und den 13. Lebensmonat unserer Tochter Elternzeit nehmen. Sie ist am 6.7.2011 geboren, wobei mein Mann im ersten Lebensmonat jedoch noch 20h pro Woche in Teilzeit arbeiten geht.
Nun ist es so, dass er in diesem 1. Lebensmonat Elternzeit seinen Arbeitsgeber gewechselt hat - d.h. er wurde jetzt zum 1.8. nahtlos von der neuen Firma - quasi noch in Elternzeit, aber mit 20 h Teilzeit - eingestellt. Dort verdient er auch einige nicht unwesentliche hundert Euro mehr, als beim alten AG. Das Elterngeld für den 1. Lebensmonat wird ja natürlich anhand des Gehalts der letzten 12 Monate berechnet - also das Gehalt vom "alten" AG. Jetzt frage ich mich, ob der Zeitpunkt der Berechnung (also die 12 Monate davor) entscheidend ist oder auch der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Elternzeit... denn wenn das so wäre, dann hätte er ja im 13. Lebensmonat Elterzeit (was ja erst 6.7.-5.8.2012 wäre) schon fast ein Jahr lang mehr verdient als das, was wir nun an Gehaltsabrechnungen einreichen - muss dann nochmal was neu berechnet werden? Im Antrag steht nur, man muss unverzüglich melden, wenn die Einkommensverhältnisse sich während des Bezugszeitraumes Elternzeit ändern...??
Weiß jemand was??
Lg
Katharina mit Krümel und Liliana tief im Herze und Eric und Mara fest an der Hand