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Das Arbeitslosengeld wird dann nach einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet und hängt von Deiner Ausbildung ab (keine Ausbildung, abgeschlossene Ausbildung, Studium). Dementsprechend wirst Du in eine Qualifikationsgruppe eingeordnet. Arbeitslosengeld bekommst Du aber nur, wenn die Kinderbetreuung gewährleistet ist und auch nur in diesem Maße, wie Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das heißt, wenn Du 50% arbeiten möchtest, gibt es auch nur 50% von dem Dir zustehenden Arbeitslosengeld.
Du kannst das 3. Elternjahr auch dranhängen, das ändert nichts am Sachverhalt. Dann bekommst Du - wenn Du die o.g. Voraussetzungen erfüllst - Dein ALG 1 eben nach den 3 Jahren.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
Liebe Grüße
Kilbini