In Antwort auf gowri_11876193
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Naja, wo kein Kläger, da kein Richter...
Und dass das eine kommunale Einrichtung ist, muss leider nicht heissen, dass alle Regelungen bis ins Detail bei der Kommune bekannt sind. Wenn das nicht in der Konzeption steht oder es schon mal ne Beschwerde gab...
Das Jugendamt kommt und kontrolliert Räume etc, aber die blättern nicht unbedingt alle schriftlichen Unterlagen für jedes einzelne Kind durch.
Dem Hort muss auch nicht zwangsläufig klar sein, dass es nicht so einfach ist was sie da machen. Es kann auch einfach sein, dass die einen bestehenden Passus (wie unten schon beschrieben) in Verbindung mit der Unterschrift, dass das Kind alleine nach Hause laufen darf, etwas zu großzügig interpretieren.
Tiri
Nachtrag...
... zu der Sache mit der Logopädie :
Auch im Hort darf es - wie im Kiga - feste Kernzeiten geben. Um zu gewährleisten, dass nicht ständig ein Kommen und Gehen herrscht.
Da in der Regel nicht alle Schüler gleichzeitig Schulschluss haben, ist es denkbar, dass solche Kernzeiten dann irgendwann am Nachmittag beginnen
Tiri
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