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So ganz objektiv gesehen, was soll die Polizei usw. denn auch machen, du hast ja quasi das Privatgrundstück der Vermieter/Hundebesitzer betreten, solange irgendwo ein Warnschild (Vorsicht bissiger Hund) angebracht ist, liegt das Problem allein bei dir.
Wie das allerdings bei den Mietern aussieht, dazu kann ich nichts sagen. Die Frage ist, ob der Hund schon vor dem Einzug da war, denke ich . Wenn das so ist, dann wird man da auch nichts machen können.