In Antwort auf an0N_1191734799z
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So ganz objektiv gesehen, was soll die Polizei usw. denn auch machen, du hast ja quasi das Privatgrundstück der Vermieter/Hundebesitzer betreten, solange irgendwo ein Warnschild (Vorsicht bissiger Hund) angebracht ist, liegt das Problem allein bei dir.
Wie das allerdings bei den Mietern aussieht, dazu kann ich nichts sagen. Die Frage ist, ob der Hund schon vor dem Einzug da war, denke ich . Wenn das so ist, dann wird man da auch nichts machen können.
Sehr witzig
Ein Schild gibt es nicht und die Mieter haben doch auch Besuch oder? Auch der Postler muss durch den Hof. So ganz einfach ist es nicht. Zumal ich als Vermieter gewisse Sorgfaltspflichten habe, gerade wenn ein kleines Kind dort wohnt. Der Hund war beim Einzug auch noch nicht da. Sie hat ihn aufgenommen weil sie "Hundetrainerin" ist und Immer mal Tiere aufnimmt...
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