:mrgreen:
Willst du echt mit mir über juristische Begriffe diskutieren? :pdr:
1. Wikipedia ist keine seriöse quelle, such dir was anderes :BIEN:
2. "Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird" richtig :BIEN: jedoch hab ich keine Nötigung begangen :BIEN:
3. Kommen wir zur Bedrohung:
241 StGB (Bedrohung)
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Wenn ich mich also vor meinen Mann, oder eine ihm nahestehende Person, hinstelle und ihm glaubhaft verklickere, dass ich ihn umbringen werde, dann... ja, dann hab ich eine Bedrohung begangen, bis dahin aber nicht.
Soweit alles verstanden?