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Forum / Mein Baby

Ich habe eine Frage zur Unterhaltspflicht

Letzte Nachricht: 15. Februar 2018 um 18:58
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xena_12377682
13.02.18 um 19:10

Ich halte es kurz, es geht um eine Schulgeldberechnung. 
Mein großer Sohn ist aus einer vergangenen Beziehung, wir waren nicht verheiratet, ich habe das alleinige Sorgerecht. 
Meinen neuen Partner habe ich geheiratet, mit ihm noch eine Tochter. Wir alle leben in einem Haushalt. 

Schulgelpflichtig sind laut Satzung das Kind, die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und Personen, die dem Kind Unterhalt gewähren müssen. 

Angerechnet werden sollen mein Gehalt, das Kindergeld, der Unterhalt und auch das Einkommen meines Mannes. 
Aber ist mein Mann meinem Kind gegenüber überhaupt unterhaltspflichtig? 
 

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missesq
14.02.18 um 8:29

Ich denke schon, dass das Einkommen deines Mannes miteinberechnet wird, da es in der Regel um das Haushaltseinkommen geht. Ich meine, ihr seid verheiratet und habt ein weiteres Kind zusammen, da ist es doch nur gerecht, dass ihr zusammen dafür einsteht und nicht im Endeffekt alle anderen den Anteil mitzahlen.

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M
missesq
14.02.18 um 9:48

Sehe ich ähnlich; allerdings gilt die Privatschule auch nur ganz wenigen Fällen als begründeter Mehrbedarf. 

Hier geht es aber nicht wie im verlinkten Fall um die Frage, ob der leibliche Vater sich zu beteiligen kann, sondern ob der Verdienst des neuen Ehemanns und „Ziehvaters“ zur Berechnung des Schulgeldes herangezogen werden darf. 

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nero_12138021
14.02.18 um 9:54
In Antwort auf xena_12377682

Ich halte es kurz, es geht um eine Schulgeldberechnung. 
Mein großer Sohn ist aus einer vergangenen Beziehung, wir waren nicht verheiratet, ich habe das alleinige Sorgerecht. 
Meinen neuen Partner habe ich geheiratet, mit ihm noch eine Tochter. Wir alle leben in einem Haushalt. 

Schulgelpflichtig sind laut Satzung das Kind, die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und Personen, die dem Kind Unterhalt gewähren müssen. 

Angerechnet werden sollen mein Gehalt, das Kindergeld, der Unterhalt und auch das Einkommen meines Mannes. 
Aber ist mein Mann meinem Kind gegenüber überhaupt unterhaltspflichtig? 
 

schau mal hier:
geht hervor, dass dein neuer Mann nicht unterhaltspflichtig deinem ersten Kind gegenüber ist. Aber ob dein neuer Mann ein "Personensorgeberechtigter" ist, weiß ich auch nicht, dazu steht hier etwas:


 

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nero_12138021
14.02.18 um 10:05
In Antwort auf nero_12138021

schau mal hier:
">https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/
daraus
geht hervor, dass dein neuer Mann nicht unterhaltspflichtig deinem ersten Kind gegenüber ist. Aber ob dein neuer Mann ein "Personensorgeberechtigter" ist, weiß ich auch nicht, dazu steht hier etwas:

">https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/klose-sgbi-8-kinder-und-jugendhilfe-2212-personensorgeberechtigte_idesk_PI13994_HI1494830.html
 

achso, aber dein neuer Mann ist ja Dir gegenüber unterhaltspflichtig, und dies würde ja in die berechnung mit einfließen.

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undine_12339145
14.02.18 um 12:49

Naja, eigentlich müssten dein Gehalt und das des Kindsvaters für die Schulgeldberechnung herangezogen werden. Aber „lohnt“ sich das Theater? Also sind die Gehaltsunterschiede zwischen Kindsvater und Ehemann so signifikant, dass ihr weniger zahlen müsstet?

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xena_12377682
14.02.18 um 18:04

Ehrlich gesagt ging es mir ums Prinzip und ein riesiges Chaos in den Erklärungen der Schule. 
Im Dezember hieß es, mein Gehalt und das Gehalt meines Expartners. Ist mein Expartner nicht bereit das Schulgeld zu tragen, muss er eine Verzichtserklärung abgeben, dann wird mir der Unterhalt angerechnet. 

Plötzlich sollten Gehalt meines Expartners, mein Gehalt, das Gehalt meines Mannes, Unterhalt und Kindergeld angerechnet werden. Das deckt sich aber nicht mit dem §2 ESTG. Die Informationen kamen von der Sekretärin. 
Heute habe ich glücklicherweise doch die Sachbearbeiterin sprechen können und das mal mit ihr geklärt. 

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missesq
15.02.18 um 18:58
In Antwort auf xena_12377682

Ehrlich gesagt ging es mir ums Prinzip und ein riesiges Chaos in den Erklärungen der Schule. 
Im Dezember hieß es, mein Gehalt und das Gehalt meines Expartners. Ist mein Expartner nicht bereit das Schulgeld zu tragen, muss er eine Verzichtserklärung abgeben, dann wird mir der Unterhalt angerechnet. 

Plötzlich sollten Gehalt meines Expartners, mein Gehalt, das Gehalt meines Mannes, Unterhalt und Kindergeld angerechnet werden. Das deckt sich aber nicht mit dem §2 ESTG. Die Informationen kamen von der Sekretärin. 
Heute habe ich glücklicherweise doch die Sachbearbeiterin sprechen können und das mal mit ihr geklärt. 

Gehalt beider Männer??? Na das ist nun wirklich Unsinn.

Was ist denn beim Gespräch rumgekommen?

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