Fordere ihn
zunächst, unter Fristsetzung - sagen wir 10 Tage -, am besten unter Zeugen, wenn Dir das möglich ist, ansonsten schriftlich (am besten per Einschreiben), auf, die Wohnung zu räumen.
Falls Du das schon getan hast, und nachweisen kannst, kannst Du auf diesen Schritt auch verzichten.
Dann bzw. auch wenn er die Frist verstreichen läßt, zum Anwalt.
Dieser wird dann Räumungsklage erheben. Falls die Umstände es erlauben, auch einen Antrag im Einstweiligen Rechtsschutz stellen, also ein sog. Eilverfahren.
Eventuell, aber dazu schreibst Du zu wenig, und es klingt auch nicht so, wäre auch ein Vorgehen nach Gewaltschutzgesetz möglich? Dann könnest Du ihn erst mal für 10 Tage durch die Polizei der Wohnung verweisen lassen.
Endgültig wirst Du ihn damit aber auch nicht los.
Aufforderung zur Räumung, und, sollte er verweigern, anschließendes gerichtliches Vorgehen dürften hier deshalb der richtige Weg sein.