an0N_1250365099zMeines Wissens
darf ein befristeter Vertrag nur 2 mal verlängert werden.
Danach muß er in einen unbefristeten übergehen oder der Vertrag muß auslaufen, was quasi Kündigung heißt.
Aber auch schwebt mir sowas im Hinterkopf, daß der Arbeitgeber die Entscheidung Kündigung oder nicht, mindestens 4 Wochen vor Vertragsablauf dem Angestellten mitteilen muß (außer natürlich in der Probezeit).
Der Arbeitgeber muß aber die Chance haben sich um was neues zu bemühen.
Das beides würde ich dringend in Erfahrung bringen!
Einen Anwalt werdet ihr sicherlich vom Amt bekommen. Damit kenn ich mich aber gar nicht aus.
Ruf mal beim Amt an und schildere ihnen das. Oder natürlich, falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, nimm diese in Anspruch.
Ob Handwerskammer, IHK und wie sie alle heißen (natürlich die Kammer, die für den Berufszweig zuständig ist) auch Auskunftberechtigt sind weiß ich nicht, aber zur Not würde ich hier auch mal nach der rechtlichen Lage forschen.
Eine mündliche Zusage ist leider nicht viel wert.
Aber überleg mal, wie oft der Vertrag verlängert wurde.
Evtl. kann auf Wiedereinstellung geklagt werden.
LG