Also, ihr erfahrenen Mehrfachmuttis :mrgreen: - wie ist denn das: wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger wurde, und eben vor der Geburt des 2. Kindes nicht gearbeitet hab, dann krieg ich auch kein Mutterschutzgeld (oder wie das heißt), oder??
Und dann krieg ich auch "nur" die 300 Euro Mindestbetrag an Elterngeld, oder? :cry:
Ich muss grad die Formulare ausfüllen... bäääh... ich hasse das.
Schonmal danke für die Antworten :-D
LG Flocke