Gestern habe ich einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen.
Da stand drin das das Mutterschaftsgeld (also der Zuschuss der Krankenkasse) nicht monatlich sondern erst am Vortag der des mutmasslichen ET gezahlt wird. Habt Ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Finde ich schon komisch....dann wird man ja schlechter gestellt!!!
Die zweite Frage wäre bezüglich der Elternzeit.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit gestellt und die beginnen laut dem Formular des Arbeitgebers nach Beendigung des Mutterschutzes.
Nun wird das Elterngeld ja maximal 1 Jahr /bei mir 2 Jahre wegen Hälftelung ausbezahlt.
Aufgrund des Mutterschaftgeldes ja dann nur 22 Monate weil dieses ja angerechnet wird.
Somit habe ich ja nach Beendigung der ganzen Zahlungen noch 2 Monate ohne Gehalt zu überbrücken.
Sehe ich das richtig?
Wer kann mir helfen?
Bei mir:
ET 05.05.2007
Zahlung Mutterschaftsgeld für 8 Wochen nach der Geburt bis 05.07.07,
Dannach Elterngeld für 22 Monate bis
05.05.2009
... aber Elternzeit bis 05.07.2009
Ich kann leider die Elternzeit nicht kürzer nehmen.
Unter 2 Jahren akzeptiert mein AG die Erklärung nicht!
Ich muss ja auch die KÜ-Frist zum Ende der Elternzeit einhalten, weil ich plane den AG zu wechseln wg. Umzug in ein anderes Bundesland.
Kann ich evtl. auch die Elternzeit ab Geburtstermin in Anspruch nehmen?
Was ist dann mit dem Mutterschaftsgeld?
Bekomme ich das trotzdem?
Sorry, wegen der langen Ausführung aber ich weiss wirklich nicht wie ich es kürzer formulieren könnte.
Danke für Eure Unterstützung!
LG,
Jolene
ab heute Anfang 36.te Woche