Jobcenter, dann Arbeitsgericht
Wenn das Geld nicht reicht bzw. derzeit keines da ist, dann zählt ihr als mittellos. Somit könnt ihr zum Jobcenter gehen und überbrückend Hartz 4 beziehen. Die geben euch so lange ein zinsfreies Darlehnen, bis das Gehalt deines Mannes kommt. Sobald das überwiesen wurde, müsstet ihr das Hartz 4 zurück zahlen. Da das Jobcenter nach dem Zuflussprinzip arbeitet, kann es auch sein, dass ihr gar nichts zurück zahlen müsst - je nachdem wann das Gehalt deines Mannes kommt. Du müsstest also beim Jobcenter vorsprechen und einen Antrag stellen.
Parallel dazu müsstet Ihr Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Das hätte ich bereits bei der Kündigung gemacht, denn wenn ihr nachweisen könnt, dass der Grund der Kündigung erlogen ist, dann hätte man unter Umständen noch eine Abfindung heraus holen können. Für die Klage auf Zahlung des Gehaltes braucht ihr vorläufig keinen Anwalt. Die Klage kann in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes gestellt werden. Eine Rechtspflegerin hilft sogar dabei. Zumindest ist das bei meinem Arbeitsgericht so.
Da der Arbeitgeber im Krankheitsfall normalerweise sechs Wochen Lohn fortzahlen muss, bekämt ihr vor dem Gericht auf jeden Fall Recht - sofern dein Mann ordnungsgemäß eine Krankschreibung abgegeben hat und auch nicht fristlos gekündigt wurde.