Also Du musst und kannst nur generell 3 Monate zum Ende der
Elternzeit kündigen.
Wenn es Returlaub ist, kann Dein Arbeitgeber Dich dann quasi 1 Monat eher "bezahlt" entlassen.
Du solltest die gesetzliche 3 Monatsfrist schon einhalten, sonst ist die Kündigung unwirksam, bzw. es gelten dann die regulären Kündigungsfristen.
LG,
Jolene75, die auch zum Ende der Elternzeit kündigen wird um sich neuen Aufgaben zu stellen