Hallo Lotta
Also ich kann Dir nur sagen wie es bei mir war. Ich bin auch in meinem ersten Erziehungsurlaub wieder schwanger geworden. Allerdings ist das zweite Kind 3 Wochen nach ablauf des alten Mutterschutzes geboren.
Dadurch das ich ja sowieso 6 Wochen vor der 2. Geburt wieder im Mutterschutz war, konnte mir ja nix passieren. Dir steht also auch beim 2. Kind das Mutterschutz Geld von der Krankenkasse zu. Nur Dein Chef muß sich nicht an den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt finanziell beteiligen, wenn Du vorher nicht wieder arbeiten warst.
Ich glaube Dir wird die Elternzeit für das erste Kind noch an der zweiten Elternzeit angerechnet, wenn das Kind so geboren wird das es auf Welt ist bevor das 1. Kind 3 Jahre alt ist.
Dein Chef muß Dich auf jedenfall auch nach dem 2. Kind wieder einstellen. Dazu ist er verpflichtet. Brochüren über dieses Thema, sollte es auch bei Deiner Krankenkasse geben. Mir haben die damals sowas zugeschickt.
Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen

Gruß Nicole
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