alp_12561617Um das auch richtigzustellen:
Ich möchte hier nicht mit "Nazi-Vergleichen" aasen! Mir geht es darum, folgende sich ergänzende Probleme beide (!) zu beleuchten:
Fall 1:
Eltern unfähig, Jugendamt weiß nicht oder weiß bescheid, zögert aber (zu lange) mit der Entscheidung, die Kinder in Sicherheit zu bringen.
(Ein bekanntes Beispiel ist das des mit Mißhandlungsspuren in ein Krankenhaus gebrachte und zu Tode gekommene PFLEGEkind Talea ... Wuppertal; das Jugendamt wußte bescheid, und der Vater hat sich bemüht, seine Tochter DA wieder 'rauszuholen!)
Fall 2:
Jugendamt erhält schlüpfrige Hinweise, sucht die Eltern auf und reagiert panisch, weil es von Fällen wie "Fall 1" weiß und sich keineswegs an so etwas schuldig machen möchte. "Lieber einmal zuviel als einmal zu wenig handeln", das sagt ja auch der von mir zitierte Professor Jopt, wenn man den Text in dem Link einmal liest!
Fakt ist allerdings, daß nicht der Staat den Kindern "neue Eltern" aussucht, dafür ist er nicht zuständig; und der Umgang ist grundrechtlich geschützt (Art. 6 GG usw.). Wenn die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter dieser Behörden keinerlei entwicklungspsychologische Ausbildung haben und den Umgang (ohne daß das in solcher Form auch nur irgendwie adäquat wäre) massiv einschränken, dann läuft es darauf hinaus, alles doch gut gemeint und schon immer so gemacht zu haben.
Bei Lichte besehen erkennt man aber schnell, daß es so nicht laufen darf und das alles auch kein "Einzelfall" ist. Schon aus diesem Grunde muß man sich mehr als einen "Fall" vornehmen.
Meine Tochter wurde übrigens im Alter von fünf Tagen in Obhut genommen - von der Mutter weg, die an der Borderline-Persönlichkeitsstör ung (festgestellt) leidet und einen Monat vorher abgehauen war. Mich kann da gar keine Schuld treffen, vielmehr sorgt 1626a BGB (Sorgerecht nur für die Mutter bei "Nichtehelichkeit", für den Vater vom Willen bzw. der Willkür der Mutter, die auch nur ein fehlbarer Mensch ist, abhängig gemacht) genau dafür, daß man als Kind und Vater ganz einfach aus dem grundrechtlich geschützten Familienleben hinausgekegelt werden kann. So ist das und nicht anders.
Im "Fall Görgülü" wurde gar wegen des massiven Verdachts der Rechtsbeugung (!) gegen Richter (!!!!) des OLG Naumburg ermittelt, ein absoluter Präzedenzfall in Deutschland, in dem jede (auch eine nachweislich vorsetzlich falsche) richterliche Entscheidung "frei" ist.