Vielleicht beruhigt dich das...
Es gibt in Deutschland (noch) keine Impfpflicht! Jede Impfung ist rechtlich gesehen eine Körperverletzung, die der mündigen Einwilligung des Impflings oder seiner Eltern bedarf!
Wird Ihnen von Seiten des Kindergartens erklärt, die Vorlage eines Impfpasses oder bestimmte Impfungen seien die Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes in die Einrichtung, so bitten Sie zunächst um ein Schriftstück, das dies schwarz auf weiß dokumentiert. Sie brauchen sich dabei nicht als Impfkritiker oder Impfgegner zu outen. Antworten Sie auf Rückfragen einfach, dass Sie dies aus haftungsrechtlichen Gründen in schriftlicher Form benötigen, der Anwalt Ihrer Familie habe Ihnen dazu geraten.
Damit war in der Regel das Thema vom Tisch. Allerdings wird die rechtliche Situation von Jahr zu Jahr unübersichtlicher und der Druck auf uns Eltern größer.
Falls eine Einrichtung auf bestimmte gesetzliche Regelungen auf Landes- oder Bundesebene verweist, wonach angeblich die Vorlage eines Impfausweises oder eine Impfung Voraussetzung für den Kindergartenbesuch ist, lassen Sie sich auch dies unbedingt schriftlich geben. Schauen Sie dann im Internet nach, ob die Interpretation dieses Gesetzes stimmig ist oder sprechen Sie mit einem Anwalt Ihres Vertrauens.
Selbst wenn es eine Pflicht zur Vorlage eines Impfpasses oder zur Impfung als Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens gäbe, würde dies mit der gesetzlichen Garantie auf einen Kindergartenplatz und mit dem Gleichheitsgebot kollidieren. Sobald ein Kindergarten - auch ein privater - öffentliche Zuschüsse erhält, kann er nicht ohne weiteres Kinder ablehnen.