Hab meine Gespräche noch....
Hallo Katrin,
meines Wissens nach ist der Arbeitgeber laut Gesetzt verpflichtet, dir nach der Elternzeit einen mindestens vergleichbaren Job (zum gleichen Gehalt) anzubieten.
Wie das nun aussieht, wenn du deine Arbeitszeit verkürzen möchtest, weiss ich nicht. Ich hab das auch noch vor mir. Ich habs in meiner Firma zwar schon angekündigt, hab bisher hier aber noch keinerlei "Stellungnahme" erhalten.
Auf jeden Fall darf deine jetzige Stelle nur befristet für maximal 3 Jahre ausgeschrieben werden.
Ich meld mich nochmal, wenn ich die ersten Reaktionen bei mir bekommen habe (wenn du bis dahin noch keine Antworten erhalten hast ;-) ).
Bis dann
babiwish+Junior (25+2)